REPLY:

Was den Berufsbegriff angeht, wollen wir hier doch mal nicht pingelig sein. Und solange „Sohn“ zu den zehn häufigsten Berufen von Mitte gehört, soll auch ein Freiherr nicht als bloßer Arbeitsloser gelten.

Mir ist das ja alles nichts, mit derlei Titeln konfrontiert, halte ich – platzend vor bürgerlichen Vorurteilen – den Inhaber meist erst einmal für deppert. Meistens stimmt´s.