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Das, Herr Sokrates, erklärt einiges, aber was spricht egentlich dagegen, den Anspruch lt. SGB II auf eine Wohnung und Unterhalt, notfalls auf dem Gerichtswege zu realisieren? Da winkt doch ein eigenes festes Obdach, und diesen Anspruch, Herr Rationalstürmer, hat doch jedermann, also auch derjenige, der es erst einmal versäumt hat, möglicherwiese auf dem Einweisungsweg seine Wohnung zu behalten?

Im Grunde, Schande über mich, interessiert mich der ganze Bereich von Wirtschafts- und Sozialpolitik aber gar nicht so besonders, ich mag mich da auch gar nicht mit irgendwelchen Meinungen in die Nesseln setzen, und schon deswegen, Frau Antonia, lese ich gar keine Magazine, die sich mit diesen Dingen beschäftigen. Und im Verhältnis zu anderen Ländern kann man, finde ich, schon von einem sehr engmaschigen System sprechen, in dem jeder Anspruch auf Nahrung, Unterkunft und gesundheitliche Versorgung hat. Man soll auch nicht kleinreden, was man hat.

Und doch, Herr Chat Atkins, mir ist das ansprechende Design wichtig. Und wenn es das nicht gibt, gebe ich auch gern ohne Zeitung.