Danke!
Ich finde den Artikel von Monika Frommel dazu ziemlich hilfreich: https://www.novo-argumente.com/artikel/nein_heisst_nein_und_der_fall_lohfink
Wenn ich das richtig lese, diente die Vergewaltigungsanzeige auch dazu, etwas in Bewegung zu setzen, weil die online gestellten Videos nicht entfernt wurden.
Ich bin immer noch nicht so ganz sicher, ob bei der Betrachtung des vollständigen Videomaterials nicht auch das Urteil „Och, die ist hart im Nehmen“ eine Rolle spielte. Oder das diese berühmte dünne Linie ist zwischen tatsächlichem Übergriff und überwältigtem Verhalten. Sich in die überwältigt-plattgemachte Position zu begeben, kann in dieser Hinsicht auch Teil des Spiels sein. Oder eben nicht.
Wenn die Spielpartner einer sich mit groooßen Schlüssel-Reizen inszenierenden Frau recht einfach gestrickte Macho-Männchen sind, sieht Sex zwischen denen halt so aus und ist keine Räucherstäbchen-Fell vor dem Kamin-Kuschelorgie.
Ich frage mich aber, ob die Justiz überhaupt über so etwas befinden kann, ohne das eigene Wertesystem einzubeziehen.
Für mich sind das nach wie vor zwei sich gegenseitig benutzende PR-Kampagnen.

Ich finde den Ausweg „kann ich hinterher immer noch anzeigen“ wesentlich einfältiger, als die klare Ermächtigung „in welche Situationen begebe ich mich und wie komme ich, wenns blöd läuft, schnell wieder raus“.