Maßgeblich ist der Gesamteindruck, und der ist offenbar ein anderer. Das Gericht hat auf dieser Grundlage ja auch festgestellt, dass diese Äußerungen sich auf das Filmen beziehen.
Maßgeblich ist der Gesamteindruck, und der ist offenbar ein anderer. Das Gericht hat auf dieser Grundlage ja auch festgestellt, dass diese Äußerungen sich auf das Filmen beziehen.