Ich bin verwirrt. Kann es sein, daß hier 2 Prozesse durcheinandergewürfelt werden.
Prozess 1: Meines Wissens wurden 2 Männer wegen Vergwaltigung und weiteren Dingen angeklagt. Der Vorwurf wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung wurde von der Staatsanwaltschaft während des Prozesse fallen gelassen, warum auch immer. Die Männer wurden auch nicht wegen Vergewaltigung und/oder sexueller Nötigung verurteilt. Die Männer erhielten Strafen wegen widerrechtlicher Verbreitung von Videoaufnahmen. Frau L. erhielt einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung.
Es wurde von niemandem Rechtsmittel gegen das Urteil gegen die beiden Männer eingelegt.
Prozess 2: Fau L. legt Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Juristisch hatte es keine Vergewältigung oder sexuelle Nötigung gegeben. Die Frage in diesem Prozess müßte also lauten: Hatte Frau L. die beiden Männer angezeigt, weil sie glaubte vergewaltigt worden zu sein, oder nur um den beiden Männern zu Schaden. Fazit 1: Die Antwort des Gerichts lautet: Nur um den beiden Männern zu schaden.
Fazit 2: Ohne den Strafbefehl wäre der ganze Hype ausgeblieben.