Ich glaube, Sie lassen sich ein bisschen von Ihrem persönlichen Ressentiment beeinflussen, unterstellen mir Ansichten, die ich tatsächlich nicht hege und arbeiten sich an diesen dann überraschend emotional ab. Aber im Einzelnen:

In Hinblick auf „Erfolg“ suggerieren Sie, ich würde von meinem Sohn Erfolg in einem bürgerlich-ökonomischen Sinne erwarten. Wie Sie meinem Kommentar entnehmen können, ist das Gegenteil der Fall. Mir ist unklar, wie Sie auf Ihre Ansicht überhaupt kommen, hier scheint ein Vorurteil eine Rolle zu spielen, mit dem Sie sich auseinandersetzen sollten.

Dass ich nicht möchte, dass jeder so wird wie ich, habe ich ebenfalls klargestellt; ich empfinde auch die Unterstellung als absurd. Als Liberale wünsche ich jedem, dass er die Version seiner selbst realisiert, die er persönlich anstrebt. Was ich davon halte, ist in dieser Hinsicht völlig unerheblich. Davon klar zu unterscheiden ist aber die Frage, ob auch jeder mit seinen Kindern machen soll, was er will. Und hier meine ich, dass das Erziehungsrecht der Eltern dort endet, wo sie ihren Kindern schaden. Dieses Verständnis findet seinen Widerhall im Übrigen in Art. 6 II GG. Ihr Verständnis von elterlicher Verantwortung ist mir dagegen nicht deutlich geworden. Anders als Sie es suggerieren, gibt es durchaus empirische Untersuchungen, die eindeutig belegen, dass manche Erziehungsstrategien zu höheren Schulabschlüssen und höheren Einkommen führen. Sie könnten mir nun im nächsten Schritt entgegnen, das sei nun auch nicht alles und hätten damit natürlich recht. Allerdings stehen die Chancen eines Kindes, seine persönlichen Ziele zu erreichen mit Abitur deutlich besser als ohne, und auch Geld macht bekanntlich nicht glücklich, aber im Durchschnitt sind Menschen mit einem Einkommen von 3000 EUR glücklicher als Menschen, die nichts verdienen und von staatlichen Ersatzleistungen leben müssen.

Ich präzisiere also nochmals: Es geht mir um die Lebenschancen der Kinder. Vielleicht denken Sie noch einmal über Ihren sehr emotionalen Kommentar nach und lösen sich insbesondere von argumentativen Leerformeln wie „überheblich“, die aus meiner Sicht nicht geeignet sind, meine Grundthese zu verifizieren oder zu falsifizieren. Ihre These ist mir dagegen nicht recht deutlich geworden.